Notar Demtröder

Notarielle Unterstützung bei Rechtsgeschäften

Gemäß § 1 BNotO ist ein Notar ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Befugnis für Beurkundungen und Beglaubigungen von Rechtsvorgängen besitzt. Grundsätzlich betreut Sie ein Notarbüro auf verschiedenen Gebieten in juristischen Belangen. Die Tätigkeit reicht von der Beratung über Erstellung und Prüfung von Verträgen einschließlich der Aufklärung über die Rechtsfolgen bis zur Beurkundung nebst Vollzugs der Urkunde.

der Notar arbeitet dabei nicht nur sorgfältig und zuverlässig, sondern vor allem neutral. Allen Wünschen der Mandanten darf er aufgrund dieser Neutralität nicht nachkommen. Er hat den Willen der Beteiligten zu ermitteln und rechtssicher umzusetzen.

Durch die notarielle Urkunde ist Sicherheit und Echtheit gewährleistet, wodurch keine Unstimmigkeiten aufkommen. Häufig schreibt das Gesetz vor, wann ein Notar hinzugezogen werden muss. Abrundend kommt hinzu, dass durch die notarielle Tätigkeit ein übereiltes Handeln bei wichtigen Entscheidungen vermieden wird.

Die Bestellung zum Notar ist im Übrigen am Eingang der Kanzlei durch das Amtsschild mit Landeswappen erkennbar.

Erfahrung seit 2015

Rechtsanwalt Detlef Demtröder wurde 2015 im OLG Bezirk Hamm mit Amtssitz in Dortmund zum Notar berufen.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht verfügt er über viel Erfahrung im gerichtlichen Bereich, das kommt ihm bei seiner notariellen Tätigkeit zugute.

Als Notar erstellt und beurkundet er zum Beispiel Grundstückskaufverträge, Testamente oder Eheverträge.

Tätigkeitsbereich als Notar

Veräußerung und Übertragung von Grundbesitz

  • Grundstückskaufvertrag
  • Eigentumswohnungskaufvertrag
  • Übertragungsvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Verkaufsvollmacht
  • Ersteigerungsvollmacht

Aus dem Erbrecht

  • Testament und Testamentsgestaltung
  • Erbvertrag, Erbverzicht
  • Erbscheinsantrag
  • Erbausschlagung
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbteilskaufvertrag
  • Nachlassverwaltung
  • Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)

Aus dem Familienrecht

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgevereinbarung
  • Adoption

Kosten für den Notar

Die Kosten eines Notars sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und in ganz Deutschland gleich.

Die Höhe der Notarkosten ist unter anderem von der Art und Bedeutung der Tätigkeit abhängig. Individuelle Absprachen und Vereinbarungen zur Höhe der Kosten sind generell verboten und unwirksam.

Bei Fragen zu Kosten oder Berufsbild sprechen Sie einfach Detlef Demtröder in seiner Kanzlei an, er hat gern ein offenes Ohr für Sie.

Anschrift

Köperstraße 1, 44265 Dortmund

Tel.: 0231 464006
Fax: 0231 464008
ra@rechtsconsulter.de

Öffnungszeiten

Mo, Di und Do.   

Mi, Fr.   

Samstag – Sonntag:  Geschlossen